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Biwak- und Campingregeln in der Schweiz

Niklas Stauffacher, Donnerstag, 21. Juli 2022

Biwakieren unter freiem Himmel gehört für viele zum ultimativen Outdoorerlebnis dazu. Eine Nacht draussen in der Natur ist aber nicht einfach nur romantisch oder entschleunigend, sondern gerade auf mehrtägigen Trekkingtouren oftmals notwendiges Mittel zum Zweck. Wenn dabei einige Regeln beachtet werden, wird verhindert, dass das Abenteuer mit Ärger oder einer Busse endet.

Grundsätzlich gilt in der Schweiz: Wo nicht explizit verboten, sind einzelne Übernachtungen alleine oder in einer kleinen Gruppe über der Baumgrenze erlaubt. Strikte Sperrzonen für Übernachtungen auf eigene Faust sind Naturschutzgebiete, Naturpärke, Jagdbanngebiete und Wildruhezonen. Ebenso verboten, jedoch aber aus rein praktischer Sicht sowieso nicht die beste Wahl, sind Moorlandschaften und Sümpfe. Eine praktische Übersicht gibt es auf der Karte des Bundes. Trotz grosser regionaler Unterschiede sind die Gründe für Biwak-Verbote in aller Regel dieselben, nämlich Schutz von Flora und Fauna. Seltene oder sensible Pflanzen, brütende Vögel, jagende Tiere und solche, die in ihrem Lebensraum lieber ungestört bleiben, zeichnen die Grenzen der geeigneten Gebiete.


Grafik © Schweizer Alpen-Club SAC


Die Suche nach dem Biwakplatz beginnt

Unbedenklich sind dementsprechend Übernachtungen über der Baumgrenze ausserhalb von Schutzgebieten. Hier ist die Gefahr, ein Tier zu stören und zu bedrängen oder auf empfindliche Blumen und Gräser zu stossen eher gering. Aber Achtung: Unter Biwakieren wird gemeinhin eine Nacht komplett unter freiem Himmel, lediglich mit Schlafsack und Matte also, verstanden. Ebenfalls als Biwak gelten Iglus oder Schneehöhlen. Im Gegensatz dazu läuft das Schlafen in einem Zelt nicht unter Biwakieren, sondern Campieren. Wird ein Zelt aufgestellt, muss mit umso grösserer Vorsicht vorgegangen werden, damit die Natur durch die grössere Grundfläche und Heringe keinen Schaden nimmt.

Bei der Wahl eines Nachtlagers sollte darauf geachtet werden, dass der Standort sicher ist vor Absturz, Steinschlag und Blitzeinschlägen. Ein naher Bach erweist sich überdies als besonders praktisch. Bei starken Regenfällen können jedoch selbst kleine Rinnsale in weniger Zeit zu reissenden Bergbächen anschwellen; genügend Abstand zu halten ist also essenziell.


Kulinarisches im Biwak

Sind der Biwakplatz gut gewählt und das Nachtlager vorbereitet, beginnt vermutlich schon langsam der Magen zu knurren. Sich im Voraus über allfällige Feuerverbote zu informieren und entsprechend auf offene Feuer zu verzichten, ist unerlässlich. Selbst um einen Gaskocher herum aufgestellte Steine können verhindern, dass Feuerschäden entstehen – sie dienen zudem gleichzeitig als Windschutz. Wer einen kleinen Wasserfilter mittträgt, kann in den Bergen Flusswasser mit wenigen Handgriffen filtern, um damit zu kochen. Nach dem Essen wird das Geschirr mit einem biologisch abbaubaren Abwaschmittel gewaschen, am besten an einer Stelle, von welcher aus das Abwasser nicht direkt in ein grösseres Gewässer gelangen kann.

Für Outdoorfans elementar und hoffentlich ohnehin selbstverständlich: Sämtliche Abfälle werden eingesammelt und mitgenommen. Am Ende soll der Biwakplatz so zurückgelassen werden, wie er vorgefunden wurde. Mit guter Vorbereitung und einer grossen Portion Rücksicht vor Natur und Umwelt wird so die Nacht unter dem Sternenhimmel zum unvergesslichen Erlebnis.

Weitere Infos und kantonale Regelungen findet ihr beim SAC und beim TCS. Auch bei Vaude gibt es eine schöne Zusammenstellung.

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Kommentare

Cem | 11.06.2020 16:18
En gros il n'y a pas de règle "stricte", c'est la grosse zone grise au nouveau légal.
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